Betriebsfunk

TP Betriebsfunk Funkgeräte Bild

DIE KOSTENGÜNSTIGE KOMMUNIKATION – BETRIEBSFUNK

In Deutschland ist der Betriebsfunk ein Teil des nichtöffentlichen mobilen Landfunks und ist in mehrere Anwendungsbereiche nach Bedarfsträgergruppen unterteilt. Bedarfsträger sind u.A. Handels-, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Sportvereine sowie Dienstleistungsunternehmen.

Ein Funknetz des Betriebsfunks besteht in der Regel aus einer ortsfesten Funkanlage mit einer Anzahl dazugehöriger mobiler Fahrzeugfunkanlagen oder Handfunkgeräte. Für ein Betriebsfunknetz wird gewöhnlich ein Funkversorgungsbereich mit einem Radius von 10 bis 20 km genehmigt. Die Genehmigung für ein Betriebsfunknetz erteilt die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA), vormals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). In der Genehmigung werden die link (Betriebsfrequenz/274), der Standort der ortsfesten Funkanlage, die Antennenhöhe, die Antennenart und die Sendeausgangsleistung festgelegt.

Anders als beim lizenzfreien PMR446 Funk, wird hier eine Gebühr für die zugewiesene Frequenz fällig. In der Regel haben Betriebsfunkgeräte einen digitalen und analogen Modus.

DIE VORTEILE:

Digitale Funkgeräte bieten mehrere Vorteile gegenüber analogen Lösungen, z.B.:

  • Exzellente Sprachqualität, Sprachübertragung ohne Hintergrundgeräusche und Rauschen
  • Erhöhte Ausbreitung – Reichweite
  • Integrierte Datenapplikationen wie Textnachrichten, GPS-gestützte Positionsbestimmung (z.B. zur Ortung von verunfallten Mitarbeitern)
  • Einzelrufe (Privat Call) ohne Mithören von anderen Teilnehmern

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